Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug annulliert oder es erhebliche Verspätungen gibt (mehr als drei Stunden), haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grund für die Annullierung oder Verspätung, der Route und der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. Es kann manchmal schwierig sein, eine Entschädigung tatsächlich zu erhalten. Unser Partner AirHelp ist darauf spezialisiert, Entschädigungen bei Verspätungen und dann geltend zu machen, wenn Passagieren das Einsteigen verweigert wird.
Ihr Flug ist verspätet oder wurde annulliert
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